Der erste SChritt zum Motorradführerschein mit Behinderung
Darf ich ein Motorrad mit einer Behinderung fahren?
Wichtig für Führerscheinneulinge und bestehende Führerscheinbesitzer. Besteht bei einem Verkehrsteilnehmer, aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes, die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, muss sich dieser Verkehrsteilnehmer einer medizinischen Eignungsprüfung unterziehen. (Paragraph 11 FeV). Eventuell ist auch ein Medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig!
medizinische Begutachtung
Ärzte / Kliniken
Ärzte/Kliniken die eine verkehrsmedizinische Qualifikation haben, auf den Gebieten:
medizinische Begutachtung, um mit einer Behinderung Motorradfahren zu können.
Fehlt ein Verkehrsmediziner? Dann sendet uns eine Nachricht.
Dr. med. Martin Hütter
NRW – 41065 Mönchengladbach, Johannes-Büchner-Str. 8
Facharzt für Allgemeinmedizin
Fachkunde Arbeits- / Verkehrsmedizin
Tel.: 02161 5666111 – Fax: 02161 5666113
Horst-Joachim Berodt
Hamburg – 20359 Hamburg, Millerntorplatz 1
Orthopäde mit der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin, Verkehrsmedizinische Begutachtung
Tel. 040 303885822 · Fax 08362-12-3030
Fahreignungszentrum Allgäu
Bayern – 87629 Hopfen am See/Füssen, Höhenstr. 56
Können Sie als Patient schon wieder Motorrad fahren?
Die Experten klären Ihre Fahreignung und organisieren in Kooperation mit Fahrschulen und dem TÜV Süd Fahrstunden und Testfahrten.
Sekretariat (vormittags): Ingrid Gohlke
Tel. 08362-12-1047 · Fax 08362-12-3030
ingrid.gohlke@fachklinik-enzensberg.de
Dr. I. Schöll, Dr. E. Steidl & Kollegen
Hessen – 61348 Bad Homburg, Mülhauser Straße 49 Praxis für Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie Tel.: 06172 – 45 15 25 · Fax: 06172 – 94 11 95 info@dr-schoell.de
